AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1.Weitergabeverbot

Angebote und Informationen einschl. des Objektnachweises des Maklers sind ausschließlich für den Interessenten/Empfänger bestimmt, eine Weitergabe an Dritte ist untersagt bez. nur mit Zustimmung des Maklers möglich. Erfolgt dennoch eine Weitergabe an unbekannt und kommt daraus ein Vertragsabschluss zustande, so schuldet der Interessent/Empfänger das volle aus den Unterlagen hervorgehende Honorar zzgl. Mehrwertsteuer. Sollte dem Interessent/Empfänger ein von uns nachgewiesenes Objekt schon bekannt sein, so besteht die Anzeigepflicht innerhalb 5 Tagen unter Angabe des Anbieters schriftlich an den Makler.

2.Honorar

Kommt es aufgrund unserer Tätigkeit zum Abschluss eines Vertrages wie Kaufvertrag oder Mietvertrag besteht Zahlungspflicht des vereinbarten Honorars zzgl. Mehrwertsteuer sofern keinerlei andere Abreden getroffen wurden. Der Honoraranspruch bei Kauf-/Mietverträgen besteht nach Vertragsunterschrift und ist somit verdient und fällig.

3.Haftungsauschluss

Die vom Makler (SCHÖFFEL Immobilienfachbüro) gemachten Angaben und Informationen zu den angebotenen Objekten stammen vom Verkäufer/Anbieter, eine Haftung für Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernimmt der Makler somit nicht.

4.Doppeltätigkeit/Stellung des Maklers

Der Makler ist insoweit uneingeschränkt berechtigt in Verkaufsfällen für Verkäufer und Käufer tätig zu sein und an beide Vertragsteile Honorarforderungen stellen zu können.

5.Aufwendungsersatz

Kündigt der Auftraggeber den Vertrag vorzeitig oder erschwert er die Erfüllung dieses Auftrages durch signifikante Änderung seiner Rahmenbedingungen, die er allein zu vertreten hat, so leistet er dem Makler Aufwendungsersatz für Kosten gemäß Steuerrichtlinien, die nachweislich im Zusammenhang mit der Erfüllung dieses Auftrages entstanden sind wie z.B. (Telefon, Porto, Inserate, Prospekte, Zeitaufwand bei Besichtigungsterminen, Reise-/u. Kfz.-Kosten).

6.Kausalität

= Zusammenhang zwischen Ursache und Wirkung, auch Zeitablauf kann den Ursache-Wirkung-Zusammenhang unterbrechen. Ein Zeitraum von mehr als einem Jahr zwischen der Maklertätigkeit und dem Hauptvertrag kehrt die Beweislast um und spricht nicht mehr dafür, dass der abgeschlossene Hauptvertrag tatsächlich seine Ursache in der damaligen Maklertätigkeit hat. (BGH, Urteil vom 6.7.2007, Aktenzeichen III ZR 379/04)

7.Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und Ansprüche ist Heilbronn.